Tarife

Die Leistungen werden zum individuell vereinbarten Tarif abgerechnet, normalerweise nach Zeitaufwand. Die Rechnungen bieten im Detail Transparenz über den angefallenen Aufwand. Je nach Umständen besteht die Möglichkeit, eine Pauschale für eine definierte Leistung zu vereinbaren. Bei Kundinnen und Kunden, die einen Rechtsstreit führen möchten, ohne diesen selber finanzieren zu können, beantrage ich dem betreffenden Gericht oder der betreffenden Behörde die unentgeltliche Rechtspflege und verzichte auf einen Kostenvorschuss. Bei guten Prozessaussichten und knappem Budget kann ein teilweise erfolgsabhängiges Honorar ohne Leistung eines Kostenvorschusses vereinbart werden, so dass der Aufwand nur im Erfolgsfall in Rechnung gestellt wird. In jedem einzelnen Fall achte ich auf ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis.

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